Die Unterscheidung von vorsatzausschließendem und nichtvorsatzausschließendem Irrtum

Die reichsgerichtliche Irrtumslehre mit ihrer Unterscheidung zwischen tatsächlichem und ausserstrafrechtlichem Irrtum einerseits, strafrechtlichem Irrtum andererseits gilt in der heutigen Strafrechtslehre und -praxis als überwunden. Diese Arbeit versucht den Nachweis, dass es sich in Wirklichkeit an...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Kuhlen, Lothar (VerfasserIn)
Medienart: Druck Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Frankfurt am Main [u.a.] Lang 1987
In: Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien (21)
Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: S LXVI 21
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Schlagwörter:
Beschreibung
Zusammenfassung:Die reichsgerichtliche Irrtumslehre mit ihrer Unterscheidung zwischen tatsächlichem und ausserstrafrechtlichem Irrtum einerseits, strafrechtlichem Irrtum andererseits gilt in der heutigen Strafrechtslehre und -praxis als überwunden. Diese Arbeit versucht den Nachweis, dass es sich in Wirklichkeit anders verhält und dass sich auch die Irrtumsunterscheidung des Reichsgerichts präzise und sachadäquat rekonstruieren lässt.
Beschreibung:Literaturverz. S. 569 - 597
Beschreibung:597 S. graph. Darst. 21°
ISBN:3820498311