Die Unterscheidung von vorsatzausschließendem und nichtvorsatzausschließendem Irrtum
Die reichsgerichtliche Irrtumslehre mit ihrer Unterscheidung zwischen tatsächlichem und ausserstrafrechtlichem Irrtum einerseits, strafrechtlichem Irrtum andererseits gilt in der heutigen Strafrechtslehre und -praxis als überwunden. Diese Arbeit versucht den Nachweis, dass es sich in Wirklichkeit an...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Buch |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Frankfurt am Main [u.a.]
Lang
1987
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In: |
Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien (21)
Jahr: 1987 |
Bestand in Tübingen: | In Tübingen vorhanden. IFK: S LXVI 21 |
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Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Die reichsgerichtliche Irrtumslehre mit ihrer Unterscheidung zwischen tatsächlichem und ausserstrafrechtlichem Irrtum einerseits, strafrechtlichem Irrtum andererseits gilt in der heutigen Strafrechtslehre und -praxis als überwunden. Diese Arbeit versucht den Nachweis, dass es sich in Wirklichkeit anders verhält und dass sich auch die Irrtumsunterscheidung des Reichsgerichts präzise und sachadäquat rekonstruieren lässt. |
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Beschreibung: | Literaturverz. S. 569 - 597 |
Physische Details: | 597 S., graph. Darst., 21° |
ISBN: | 3820498311 |