Die Platzierung von verwahrten Personen in privaten Wohnheimen bei besonderer Pflegebedürftigkeit

Vor allem eine restriktivere Entlassungspraxis führt dazu, dass sich im Justizvollzug immer mehr verwahrte Personen finden, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters pflegebedürftig werden. Da die herkömmlichen, staatlichen Justizvollzugsanstalten deren Betreuung in der Regel nur u...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Weber, Jonas 1969- (Autor)
Otros Autores: Schaub, Jann
Tipo de documento: Electrónico Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2018
En: Sui generis
Año: 2018, Volumen: 5, Páginas: 164-176
Acceso en línea: Volltext (Verlag)
Volltext (kostenfrei)
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Rights Information:CC BY-NC-SA 4.0
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Descripción
Sumario:Vor allem eine restriktivere Entlassungspraxis führt dazu, dass sich im Justizvollzug immer mehr verwahrte Personen finden, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters pflegebedürftig werden. Da die herkömmlichen, staatlichen Justizvollzugsanstalten deren Betreuung in der Regel nur unzureichend gewährleisten können, stellt sich die Frage, ob verwahrte Personen aufgrund einer besonderen Pflegebedürftigkeit in privaten Wohnheimen untergebracht werden dürfen.
ISSN:2297-105X
DOI:10.7892/boris.116696