Die Platzierung von verwahrten Personen in privaten Wohnheimen bei besonderer Pflegebedürftigkeit

Vor allem eine restriktivere Entlassungspraxis führt dazu, dass sich im Justizvollzug immer mehr verwahrte Personen finden, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters pflegebedürftig werden. Da die herkömmlichen, staatlichen Justizvollzugsanstalten deren Betreuung in der Regel nur u...

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Bibliographic Details
Main Author: Weber, Jonas (Author)
Contributors: Schaub, Jann
Format: Electronic Article
Language:German
Published: 2018
In: Sui generis
Year: 2018, Volume: 5, Pages: 164-176
Online Access: Volltext (Verlag)
Volltext (kostenfrei)
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Rights Information:CC BY-NC-SA 4.0
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Description
Summary:Vor allem eine restriktivere Entlassungspraxis führt dazu, dass sich im Justizvollzug immer mehr verwahrte Personen finden, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters pflegebedürftig werden. Da die herkömmlichen, staatlichen Justizvollzugsanstalten deren Betreuung in der Regel nur unzureichend gewährleisten können, stellt sich die Frage, ob verwahrte Personen aufgrund einer besonderen Pflegebedürftigkeit in privaten Wohnheimen untergebracht werden dürfen.
ISSN:2297-105X
DOI:10.7892/boris.116696