Zur Bestimmung von Erziehung und Förderung im Jugendvollzug

Jugendstrafrechtlich sind das Verfahren und die Maßnahmen/Sanktionen des Jugendgerichtsgesetzes am "Erziehungsgedanken" auszurichten. Ziel des Jugendtrafvollzugs als eingriffsintensivster Maßnahme ist die Befähigung des jungen inhaftierten Menschen für eine Lebensführung in Freiheit, ohne...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Walkenhorst, Philipp 1953- (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2021
In: Musik im Strafvollzug
Jahr: 2021, Seiten: 37-56
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
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Beschreibung
Zusammenfassung:Jugendstrafrechtlich sind das Verfahren und die Maßnahmen/Sanktionen des Jugendgerichtsgesetzes am "Erziehungsgedanken" auszurichten. Ziel des Jugendtrafvollzugs als eingriffsintensivster Maßnahme ist die Befähigung des jungen inhaftierten Menschen für eine Lebensführung in Freiheit, ohne Straftaten und in sozialer Verantwortung. Das dieser Befähigung zugrunde liegende Erziehungsverständnis wird vom Gesetzgeber nicht weiter präzisiert, sodass eine erziehungs- und damit fachwissenschaftliche Auslegung als Leitidee des pädagogischen Handelns auch unter den erschwerten und erschwerenden Bedingungen der Inhaftierung erforderlich ist. Erziehung wird in den folgenden Ausführungen als Förderung der Entwicklung der Persönlichkeit des jungen inhaftierten Menschen, ausgerichtet am Vollzugsziel, verstanden. Diesem Verständnis werden Grundformen des pädagogischen Handelns sowie entsprechende Erziehungs- und Lenkungsmittel zugeordnet und die Rolle und Bedeutung der Erziehenden in diesem Kontext erörtert.
Beschreibung:Literaturverzeichnis: Seite 53-55
Physische Details:Illustrationen
ISBN:9783830944072