Betrogen, aber trotzdem irgendwie einverstanden

Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht. (Leitsatz)

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Jäger, Christian (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2019
En: Juristische Arbeitsblätter
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Gargar...
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Descripción
Sumario:Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht. (Leitsatz)
ISSN:0720-6356