Betrogen, aber trotzdem irgendwie einverstanden
Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht. (Leitsatz)
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2019
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In: |
Juristische Arbeitsblätter
Jahr: 2019, Band: 51, Heft: 7, Seiten: 548-541 |
Journals Online & Print: | |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht. (Leitsatz) |
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ISSN: | 0720-6356 |