Erforderlichkeit der Anwesenheit des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung

Der Begriff der »Erforderlichkeit« in § 329 Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 S. 1 StPO ist mit Blick auf die Gesetzesgenese einerseits und zwingende verfassungsrechtliche Maßgaben andererseits weit auszulegen. Die Anwesenheit des Angeklagten ist stets erforderlich, wenn die Aufklärung irgendeines für die Schu...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Hüls, Silke 1973- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2018
In: Strafverteidiger
Jahr: 2018, Band: 38, Heft: 3, Seiten: 145-148
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