Sekten und andere religiöse Gruppierungen. Ein spezielles Beratungsfeld für die Polizei?

Sekten und andere religiöse Gruppierungen zeigen kein einheitliches Erscheinungsbild, so daß ihre strafrechtliche/kriminalistische Relevanz nur am Einzelfall beurteilt werden kann. Dabei liegt ein entscheidendes Kriterium für die Gefährlichkeit solcher Gemeinschaften im konkreten Inhalt der von ihr...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Bräuer, Harry (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 1999
En: Kriminalistik
Año: 1999, Número: 11, Páginas: 722-724
Journals Online & Print:
Gargar...
Disponibilidad en Tübingen:Disponible en Tübingen.
IFK: In: Z 9
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
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Descripción
Sumario:Sekten und andere religiöse Gruppierungen zeigen kein einheitliches Erscheinungsbild, so daß ihre strafrechtliche/kriminalistische Relevanz nur am Einzelfall beurteilt werden kann. Dabei liegt ein entscheidendes Kriterium für die Gefährlichkeit solcher Gemeinschaften im konkreten Inhalt der von ihr vertretenen Heilslehre. In der Öffentlichkeit werden gegen manche dieser Gruppen Vorwürfe wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung oder auch sexuellen Mißbrauchs sowie Fällen psychischer Schädigungen erhoben. Die Münchner Polizei bietet im Rahmen ihrer Präventions- und Opferschutzdienststelle auch den speziellen Bereich Sekten/Okkultismus an
ISSN:0023-4699