Sekten und andere religiöse Gruppierungen. Ein spezielles Beratungsfeld für die Polizei?
Sekten und andere religiöse Gruppierungen zeigen kein einheitliches Erscheinungsbild, so daß ihre strafrechtliche/kriminalistische Relevanz nur am Einzelfall beurteilt werden kann. Dabei liegt ein entscheidendes Kriterium für die Gefährlichkeit solcher Gemeinschaften im konkreten Inhalt der von ihr...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Published: |
1999
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In: |
Kriminalistik
Year: 1999, Issue: 11, Pages: 722-724 |
Journals Online & Print: | |
Availability in Tübingen: | Present in Tübingen. IFK: In: Z 9 |
Check availability: | HBZ Gateway |
Keywords: |
Summary: | Sekten und andere religiöse Gruppierungen zeigen kein einheitliches Erscheinungsbild, so daß ihre strafrechtliche/kriminalistische Relevanz nur am Einzelfall beurteilt werden kann. Dabei liegt ein entscheidendes Kriterium für die Gefährlichkeit solcher Gemeinschaften im konkreten Inhalt der von ihr vertretenen Heilslehre. In der Öffentlichkeit werden gegen manche dieser Gruppen Vorwürfe wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung oder auch sexuellen Mißbrauchs sowie Fällen psychischer Schädigungen erhoben. Die Münchner Polizei bietet im Rahmen ihrer Präventions- und Opferschutzdienststelle auch den speziellen Bereich Sekten/Okkultismus an |
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ISSN: | 0023-4699 |