Die Unterscheidung von vorsatzausschließendem und nichtvorsatzausschließendem Irrtum

Die reichsgerichtliche Irrtumslehre mit ihrer Unterscheidung zwischen tatsächlichem und ausserstrafrechtlichem Irrtum einerseits, strafrechtlichem Irrtum andererseits gilt in der heutigen Strafrechtslehre und -praxis als überwunden. Diese Arbeit versucht den Nachweis, dass es sich in Wirklichkeit an...

Descripción completa

Guardado en:  
Detalles Bibliográficos
Autor principal: Kuhlen, Lothar (Autor)
Tipo de documento: Print Libro
Lenguaje:Alemán
Publicado: Frankfurt am Main [u.a.] Lang 1987
En: Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien (21)
Año: 1987
Disponibilidad en Tübingen:Disponible en Tübingen.
IFK: S LXVI 21
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Servicio de pedido Subito: Pedir ahora.
Palabras clave:
Descripción
Sumario:Die reichsgerichtliche Irrtumslehre mit ihrer Unterscheidung zwischen tatsächlichem und ausserstrafrechtlichem Irrtum einerseits, strafrechtlichem Irrtum andererseits gilt in der heutigen Strafrechtslehre und -praxis als überwunden. Diese Arbeit versucht den Nachweis, dass es sich in Wirklichkeit anders verhält und dass sich auch die Irrtumsunterscheidung des Reichsgerichts präzise und sachadäquat rekonstruieren lässt.
Notas:Literaturverz. S. 569 - 597
Descripción Física:597 S. graph. Darst. 21°
ISBN:3820498311