APA (7th ed.) Citation

Geiger, T. (2006). Die Rechtsnatur der Sanktion: Der Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika der Rechtsnatur ; zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel der §§ 56 ff. StGB ; die Rechtsnatur der Sanktionen des Strafgesetzbuches und ihr System im deutschen Strafrecht, insbesondere die Verfassungswidrigkeit der Vermögensstrafe, die Verfassungsmäßigkeit des Erweiterten Verfalls sowie die Weitergeltung des Nettoprinzips für den Verfall. Strafrechtliche Abhandlungen.

Chicago Style (17th ed.) Citation

Geiger, Thomas. "Die Rechtsnatur Der Sanktion: Der Grundrechtseingriff Und Die Ihn Legitimierenden Zwecke Als Charakteristika Der Rechtsnatur ; Zur Erforderlichen Differenzierung in Einen Formellen Und Einen Materiellen Strafbegriff, Veranschaulicht Am Beispiel Der §§ 56 Ff. StGB ; Die Rechtsnatur Der Sanktionen Des Strafgesetzbuches Und Ihr System Im Deutschen Strafrecht, Insbesondere Die Verfassungswidrigkeit Der Vermögensstrafe, Die Verfassungsmäßigkeit Des Erweiterten Verfalls Sowie Die Weitergeltung Des Nettoprinzips Für Den Verfall." Strafrechtliche Abhandlungen 2006.

MLA (8th ed.) Citation

Geiger, Thomas. "Die Rechtsnatur Der Sanktion: Der Grundrechtseingriff Und Die Ihn Legitimierenden Zwecke Als Charakteristika Der Rechtsnatur ; Zur Erforderlichen Differenzierung in Einen Formellen Und Einen Materiellen Strafbegriff, Veranschaulicht Am Beispiel Der §§ 56 Ff. StGB ; Die Rechtsnatur Der Sanktionen Des Strafgesetzbuches Und Ihr System Im Deutschen Strafrecht, Insbesondere Die Verfassungswidrigkeit Der Vermögensstrafe, Die Verfassungsmäßigkeit Des Erweiterten Verfalls Sowie Die Weitergeltung Des Nettoprinzips Für Den Verfall." Strafrechtliche Abhandlungen, 2006.

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