Tatunrecht und Schuld jugendlicher Täter: zu den Anforderungen an eine verfassungskonforme Auslegung des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG: Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld

Die Auslegung des Merkmals „Schwere der Schuld“ als eine der beiden alternativen Voraussetzungen der Verhängung einer Jugendstrafe wird anhand des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebotes erörtert. Die Frage, ob Jugendstrafrecht als Tat- oder als Täterstrafrecht zu verstehen ist, wird anhand der...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Franzen, Ruben (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2025
En: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe
Año: 2025, Volumen: 36, Número: 1, Páginas: 61-72
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Sumario:Die Auslegung des Merkmals „Schwere der Schuld“ als eine der beiden alternativen Voraussetzungen der Verhängung einer Jugendstrafe wird anhand des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebotes erörtert. Die Frage, ob Jugendstrafrecht als Tat- oder als Täterstrafrecht zu verstehen ist, wird anhand der zeitlichen Dimensionen von Statik und Veränderung betrachtet. Im Ergebnis wird eine am Tatunrecht statt an einer „Täterpersönlichkeit“ anknüpfende Definition des Schuldbegriffs befürwortet, dessen Jugendspezifik in einer Ergänzung der dem allgemeinen Strafrecht zugrundeliegenden Schuldmerkmale um solche Merkmale besteht, die bereits für die Bewertung von Täterpersönlichkeit und Jugendtypik der Tat in der Auslegung des § 105 JGG entwickelt worden sind.
Notas:Literaturverzeichnis: Seite 71-72
ISSN:1612-1864