Heranziehung von Daten aus Akten des Allgemeinen Sozialen Dienstes durch die Jugendhilfe im Strafverfahren: Stellungnahme zu dem Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) vom 29.11.2021
Der vorliegende Beitrag nimmt Stellung zu einem Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht zum Datenaustausch zwischen JuHiS und ASD. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage danach, ob unterschiedliche Sachgebiete innerhalb des Jugendamts unterschiedlic...
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Tipo de documento: | Print Artículo |
Lenguaje: | Alemán |
Publicado: |
2024
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En: |
Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe
Año: 2024, Volumen: 35, Número: 3, Páginas: 212-216 |
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Verificar disponibilidad: | HBZ Gateway |
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Sumario: | Der vorliegende Beitrag nimmt Stellung zu einem Gutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht zum Datenaustausch zwischen JuHiS und ASD. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage danach, ob unterschiedliche Sachgebiete innerhalb des Jugendamts unterschiedliche datenschutzrechtlich „Verantwortliche“ sind. Es wird begründet, dass der funktionale Stellenbegriff des § 67 Abs. 4 SGB X sich nicht auf das gesamte Jugendamt, sondern auf die einzelnen Sachgebiete bezieht. |
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Notas: | Literaturverzeichnis: Seite 215-216 |
ISSN: | 1612-1864 |