Abschaffung oder Reform der Ersatzfreiheitsstrafe?

Deutschland ist in Europa das Land mit dem größten Anteil von Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) bezogen auf die Gesamtpopulation des Strafvollzugs. Angesichts dieser in den letzten Jahren zunehmenden Fehlbelegung und Ressourcenverschwendung bei Verurteilten, die nach Auffassung der Gerichte nicht im Stra...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Dünkel, Frieder 1950- (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2023
In: Zeitschrift für soziale Strafrechtspflege
Jahr: 2023, Heft: 55, Seiten: 9-21
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Schlagwörter:

MARC

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520 |a Deutschland ist in Europa das Land mit dem größten Anteil von Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) bezogen auf die Gesamtpopulation des Strafvollzugs. Angesichts dieser in den letzten Jahren zunehmenden Fehlbelegung und Ressourcenverschwendung bei Verurteilten, die nach Auffassung der Gerichte nicht im Strafvollzug sein sollten, besteht dringender kriminalpolitischer Handlungsbedarf. Die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie und die Handhabung der Geldstrafenvollstreckung im Ausland haben gezeigt, dass der Rechtsstaat auch ohne die EFS auskommen kann, ohne dass ein Verlust an spezial- wie generalpräventiver Effizienz zu befürchten ist. Der Beitrag fordert deshalb die Abschaffung der EFS, hilfsweise die Nichtvollstreckbarkeit von Bagatellgeldstrafen (bis zu 30 Tagessätzen) im Wege der EFS. Ferner werden der Ausbau vorrangiger Alternativen zur EFS und eine Änderung des Umrechnungsschlüssels von derzeit 1 : 1 in 3 : 1 gefordert (d.h. mit einem Tag EFS werden 3 Tagessätze der Geldstrafe getilgt). Der im März 2023 vorgelegte Regierungsentwurf und die Beschlussvorlage aus dem Rechtsausschuss des Bundestags (BT-Drs. 20/7026 vom 26.5.2023) bleiben enttäuschend und beschränken sich im Grunde auf den von der vorangegangenen Großen Koalition erreichten Minimalkonsens (Beibehaltung der EFS und Umrechnungsschlüssel 2 : 1). Immerhin geben einige Verbesserungen im Anwendungs- und Vollstreckungsbereich der Geldstrafe Anlass zur Hoffnung, dass die EFS stärker begrenzt werden kann. 
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