Das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009: Reform des Antikorruptionsstrafrechts

Die im Wesentlichen per 1. September 2009 in Kraft getretenen geänderten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zur Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Bereich (§§ 74 und 304 ff StGB1) markieren ein vorläufiges Ende einer in den letzten eineinhalb Jahren intensiv geführten Diskussion. Der Gesetzgeb...

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Authors: Schön, Rosemarie (Author) ; Schuschnigg, Artur (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Published: 2009
In: SIAK-Journal
Year: 2009, Volume: 6, Issue: 4, Pages: 16-28
Online Access: Volltext (kostenfrei)
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Summary:Die im Wesentlichen per 1. September 2009 in Kraft getretenen geänderten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zur Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Bereich (§§ 74 und 304 ff StGB1) markieren ein vorläufiges Ende einer in den letzten eineinhalb Jahren intensiv geführten Diskussion. Der Gesetzgeber hat Kernpunkte der Kritik berücksichtigt und die Bestimmungen wesentlich klarer gefasst (zB den Begriff des Amtsträgers). Ziel der Gesetzesänderung ist die Sicherstellung einer wirksamen und gezielteren Verfolgung und Sanktionierung wirtschaftlicher, behördlicher und politischer Korruption, um den Staat, Mitbewerber wie auch den Einzelnen vor Verlusten durch derartige Kriminalität zu bewahren. Präzisierungen führen unmittelbar zu einer Klarstellung der Verhaltensanforderungen und somit zu einer besseren Verfolgbarkeit korruptiven Verhaltens. In einem wurden die Strafdrohungen für schwere Fälle der Korruption markant erhöht. Der Generalverdacht strafbaren Verhaltens bei sozialen Kontakten mit Amtsträgern wurde zurückgedrängt. Unbestritten ist, dass Vorteile für pflichtwidriges Verhalten nicht zu tolerieren sind. Die Strafbarkeit pflichtgemäßen Handelns wird sehr stark an das Dienst- und Organisationsrecht des Amtsträgers geknüpft, was zu Problemen für den Vorteilsgeber führen kann, da er unter Umständen über keine Kenntnis dieses Dienstrechts verfügen kann. Dieser Artikel soll die wesentlichen Änderungen der in weiten Bereichen neu gefassten Antikorruptionsbestimmungen darlegen und einen Einblick in die nicht ganz unkomplizierte Struktur derselben verschaffen.
ISSN:1813-3495
DOI:10.7396/2009_4_B