Soziale Rechte als Beitrag zur subjektiven Sicherheit: die Geschichte der sozialen Grundrechte in Österreich

Die Gewährleistung sozialer Rechte hat erhebliche Bedeutung für die Schaffung und die Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit, welche für die Funktionalität eines Gesellschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist. Eine rechtlich gestärkte Position der subjektiven Sicherheit kann dazu einen Beit...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Kirchmair, Lando 1986- (Autor)
Tipo de documento: Electrónico Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2010
En: SIAK-Journal
Año: 2010, Volumen: 7, Número: 3, Páginas: 68-79
Acceso en línea: Volltext (kostenfrei)
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Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
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Sumario:Die Gewährleistung sozialer Rechte hat erhebliche Bedeutung für die Schaffung und die Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit, welche für die Funktionalität eines Gesellschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist. Eine rechtlich gestärkte Position der subjektiven Sicherheit kann dazu einen Beitrag leisten. In einer Gesellschaft, die einen sozial abgesicherten Lebensstandard gewährleistet, ist das Risikopotential für ein ihr schadendes Verhalten durch ihre Mitglieder in erheblichem Ausmaß gesenkt. Die Notwendigkeit, soziale Risiken durch eine rechtliche Grundstruktur abzusichern, ist dem Prinzip der sozialen Sicherheit immanent. Vor allem deshalb ist hervorzuheben, dass die Unterstützung von Benachteiligten nicht als Barmherzigkeit, sondern als Recht verstanden werden muss. Soziale Rechte im höchsten Rang der Rechtsordnung, als soziale Grundrechte in der Verfassung, verdeutlichen dies entsprechend. Unter dieser Prämisse wird sich der folgende Beitrag mit der Geschichte der sozialen Grundrechte in Österreich auseinandersetzen. Von der Monarchie bis zur Europäischen Union werden nationale wie internationale Kodifikationen aufgezeigt, aufgrund derer Möglichkeiten bestanden haben, soziale Rechte verfassungsgesetzlich zu verankern. Aktuell sind soziale Grundrechte in der österreichischen Verfassung nicht verankert.
ISSN:1813-3495
DOI:10.7396/2010_3_G