Das Delikt des Diebstahls im "klassischen" islamischen Recht
Der Islam und das islamische Recht, insbesondere das Strafrecht, stellen für viele Menschen immer noch eine "terra incognita" dar. Aufsehenerregende Fälle von Strafverfolgung in islamisch geprägten Staaten mit Österreichbezug, wie der Fall eines Arztes, der wegen eines vorsätzlichen Tötung...
Main Author: | |
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Published: |
2014
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In: |
SIAK-Journal
Year: 2014, Volume: 11, Issue: 4, Pages: 79-88 |
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Summary: | Der Islam und das islamische Recht, insbesondere das Strafrecht, stellen für viele Menschen immer noch eine "terra incognita" dar. Aufsehenerregende Fälle von Strafverfolgung in islamisch geprägten Staaten mit Österreichbezug, wie der Fall eines Arztes, der wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts angeklagt und verurteilt wurde, oder die Geschehnisse rund um eine Österreicherin, die sich nach einem von ihr angezeigten Sexualdelikt gleichfalls der Strafverfolgung in Dubai ausgesetzt sah, zeichnen in der medialen Berichterstattung ein oftmals einseitiges Bild eines dem westlichen Betrachter fremden Rechtssystems und seiner nationalstaatlichen Derivate. Der Beitrag möchte in diesem Zusammenhang anhand der Darstellung des Straftatbestands des koranischen Diebstahls ("sariqa") zum einen aufzeigen, dass den häufig wiederkehrenden, klischeehaften Ausführungen zum islamischen Strafrecht und dessen vermuteter Rigidität nicht unwidersprochen gefolgt werden kann und zum anderen einen knappen Einblick in die Systematik des klassischen islamischen Rechts bieten. Dabei bleibt festzuhalten, dass die folgenden Darstellungen ein Konglomerat verschiedener Ansichten überwiegend sunnitisch geprägter Juristen darstellen und nicht ein Teilaspekt eines staatlichen Strafrechts, sondern die koran- und sunnabasierte Grundlage und deren nähere Ausformung durch islamische Juristen aller Epochen hinsichtlich "sariqa" im Blickpunkt stehen soll. |
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ISSN: | 1813-3495 |
DOI: | 10.7396/2014_4_G |