Die Wiener Sicherheitswache im Jahr 1938: ihre nationalsozialistische Gleichschaltung und die Verurteilung der Mitverantwortlichen : Teil 2

Im ersten Teil dieses Beitrages (Schembor 2019) wurden die Auswirkungen der nationalsozialistischen Machtergreifung 1938 auf die Wiener Polizeibeamten beschrieben, die, wenn gegen sie Anzeigen vorlagen, von eigenen Untersuchungskommissionen überprüft und, falls sie gegen Nationalsozialisten vorgegan...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Schembor, Friedrich Wilhelm 1940- (Autor)
Tipo de documento: Electrónico Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2019
En: SIAK-Journal
Año: 2019, Volumen: 16, Número: 2, Páginas: 95-107
Acceso en línea: Volltext (kostenfrei)
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Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
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Descripción
Sumario:Im ersten Teil dieses Beitrages (Schembor 2019) wurden die Auswirkungen der nationalsozialistischen Machtergreifung 1938 auf die Wiener Polizeibeamten beschrieben, die, wenn gegen sie Anzeigen vorlagen, von eigenen Untersuchungskommissionen überprüft und, falls sie gegen Nationalsozialisten vorgegangen waren, gemaßregelt wurden. Nach Kriegsende wurden wiederum führende Mitglieder dieser Kommissionen, selbst Wiener Polizeibeamte, festgenommen und angezeigt. Im vorliegenden zweiten Teil werden die Volksgerichtsprozesse, die gegen die Mitglieder der Untersuchungskommissionen geführt wurden, beschrieben. Erst damit erhält man Einblick in den Umfang der während der nationalsozialistischen Herrschaft getroffenen Maßregelungen. Die Urteile der Volksgerichte fielen höchst unterschiedlich aus und zeigten auf, dass die Gesetze zur Ahndung der nationalsozialistischen Verbrechen zu stark auf die Mitgliedschaft in der NSDAP und SS abgestellt waren und dem Gesetzgeber offenbar nicht bewusst war, dass Polizeibeamte wegen der zu geringen Mitgliederzahl dazu angehalten waren, NS-Organisationen beizutreten. Erschwerend kam hinzu, dass nicht alle Verurteilten makellose Nationalsozialisten waren und sie für die Gleichschaltung der Polizeibeamten zwar mit-, aber nicht endverantwortlich waren.
ISSN:1813-3495
DOI:10.7396/2019_2_H