Zwischen Harmonie und Zerrüttung: das Verhältnis zwischen Europäischer Kommission und EU-Mitgliedstaaten im Bereich Justiz und Inneres : Teil 2

Im Jahr 1992 erhielt die Europäische Union (EU) durch den Vertrag von Maastricht Kompetenzen im Bereich Justiz und Inneres (JI-Bereich). Das heute als "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" betitelte Kompetenzgebiet hat sich seitdem zu einem der fruchtbarsten, aber auch umstrit...

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Main Author: Martino, Antonio-Maria (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Published: 2020
In: SIAK-Journal
Year: 2020, Volume: 17, Issue: 4, Pages: 47-58
Online Access: Volltext (kostenfrei)
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Summary:Im Jahr 1992 erhielt die Europäische Union (EU) durch den Vertrag von Maastricht Kompetenzen im Bereich Justiz und Inneres (JI-Bereich). Das heute als "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" betitelte Kompetenzgebiet hat sich seitdem zu einem der fruchtbarsten, aber auch umstrittensten Politikbereiche der Union entwickelt. Seit dem Vertrag von Lissabon teilen sich die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten Kompetenzen für den gesamten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Bereits vor dem Inkrafttreten des Lissaboner Vertrags veränderte sich das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Die Europäische Kommission - auch gestützt durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) - trachtete zusehends nach der Führung bei der Politikgestaltung. Die Mitgliedstaaten und damit der EU-Rat versuchen hingegen, die nationalstaatlichen Prärogativen hervorzuheben. Im Beitrag werden mögliche Wege zur Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit in den kommenden Jahren skizziert.
ISSN:1813-3495
DOI:10.7396/2020_4_E