Die Platzierung von verwahrten Personen in privaten Wohnheimen bei besonderer Pflegebedürftigkeit

Vor allem eine restriktivere Entlassungspraxis führt dazu, dass sich im Justizvollzug immer mehr verwahrte Personen finden, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters pflegebedürftig werden. Da die herkömmlichen, staatlichen Justizvollzugsanstalten deren Betreuung in der Regel nur u...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Weber, Jonas (VerfasserIn)
Beteiligte: Schaub, Jann
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2018
In: Sui generis
Jahr: 2018, Band: 5, Seiten: 164-176
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Rechteinformation:CC BY-NC-SA 4.0
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Beschreibung
Zusammenfassung:Vor allem eine restriktivere Entlassungspraxis führt dazu, dass sich im Justizvollzug immer mehr verwahrte Personen finden, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters pflegebedürftig werden. Da die herkömmlichen, staatlichen Justizvollzugsanstalten deren Betreuung in der Regel nur unzureichend gewährleisten können, stellt sich die Frage, ob verwahrte Personen aufgrund einer besonderen Pflegebedürftigkeit in privaten Wohnheimen untergebracht werden dürfen.
ISSN:2297-105X
DOI:10.7892/boris.116696