Die Platzierung von verwahrten Personen in privaten Wohnheimen bei besonderer Pflegebedürftigkeit
Vor allem eine restriktivere Entlassungspraxis führt dazu, dass sich im Justizvollzug immer mehr verwahrte Personen finden, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters pflegebedürftig werden. Da die herkömmlichen, staatlichen Justizvollzugsanstalten deren Betreuung in der Regel nur u...
1. VerfasserIn: | |
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Beteiligte: | |
Medienart: | Elektronisch Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2018
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In: |
Sui generis
Jahr: 2018, Band: 5, Seiten: 164-176 |
Online-Zugang: |
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Rechteinformation: | CC BY-NC-SA 4.0 |
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Zusammenfassung: | Vor allem eine restriktivere Entlassungspraxis führt dazu, dass sich im Justizvollzug immer mehr verwahrte Personen finden, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters pflegebedürftig werden. Da die herkömmlichen, staatlichen Justizvollzugsanstalten deren Betreuung in der Regel nur unzureichend gewährleisten können, stellt sich die Frage, ob verwahrte Personen aufgrund einer besonderen Pflegebedürftigkeit in privaten Wohnheimen untergebracht werden dürfen. |
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ISSN: | 2297-105X |
DOI: | 10.7892/boris.116696 |