Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat

Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch für d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Kriminologische Zentralstelle (Herausgebendes Organ)
Beteiligte: Dessecker, Axel 1958- (HerausgeberIn) ; Egg, Rudolf 1948- (HerausgeberIn)
Medienart: Elektronisch Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Wiesbaden Kriminologische Zentralstelle e.V. 2022
In:Jahr: 2022
Online-Zugang: Volltext (kostenfrei)
Volltext (kostenfrei)
Volltext (kostenfrei)
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Parallele Ausgabe:Nicht-Elektronisch
Beschreibung
Zusammenfassung:Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch für den Justizvollzug an Erwachsenen neue Landesgesetze eingeführt. Anderswo wird neues Landesrecht vorbereitet. Das gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung. Aber auch sonst spielen die Länder im Strafrecht keine Nebenrolle. Die Justiz ist in Deutschland traditionell weitgehend Ländersache, und wichtige Gesetzesänderungen der letzten Jahre gehen auf Entwürfe des Bundesrates zurück. In diesem Zusammenhang werden Strafrechtsreformen im Bundesstaat auch von außen zu betrachtet und damit auf einer allgemeineren Ebene thematisiert. Die Beiträge des Bandes gehen auf eine Tagung der KrimZ im Oktober 2010 in Wiesbaden zurück.
Beschreibung:Erscheinungsjahr der gedruckten Ausgabe des Digitalisats: 2011
Physische Details:1 Online-Ressource
ISBN:9783926371959