Polizeiliche Kriminalstatistik für den Freistaat Thüringen / 2018

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche ausgewiesen. Nicht erfasst werden Verkehrsdelikte, mit Ausnahme der §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG, die nicht als Verkehrsdelikte gelten. Sta...

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Bibliographic Details
Format: Electronic Book Statistics
Language:German
Published: 2019
In: Polizeiliche Kriminalstatistik, Landeskriminalamt Thüringen Jahrbuch ...
Year: 2019
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Description
Summary:In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche ausgewiesen. Nicht erfasst werden Verkehrsdelikte, mit Ausnahme der §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG, die nicht als Verkehrsdelikte gelten. Staatsschutzdelikte sind nicht Bestandteil der PKS. Bekannt gewordene Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d. h. die Tat muss sich im Freistaat ereignet haben. Jeder Tatverdächtige wird für den Berichtszeitraum unabhängig von der Zahl der abgeschlossenen Ermittlungsvorgänge nach bestimmten Erfassungsgrundsätzen nur einmal gezählt. So zum Beispiel, wenn ein Tatverdächtiger in einem Statistikbereich mehrere Straftaten, die verschiedenen Schlüsselzahlen zuzuordnen sind, begangen hat, wird er zu jeder Schlüsselzahl und zu der (den) jeweils nächst höheren Gruppe(n) sowie bei der Insgesamtzahl nur 1x gezählt (Tatverdächtigenechtzählung). Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Ausgangsstatistik; die von der Polizei bearbeiteten Fälle werden nach Abschluss der Ermittlungen bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst. Die vorliegende Statistik basiert auf den Auswertungen der bundeseinheitlichen Tabellen.
Physical Description:1 Online-Ressource (1974 Seiten)
DOI:10.15496/publikation-57440