Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis: eine Untersuchung zur Rechtswirklichkeit der Anwendung des § 31a BtMG und anderer Opportunitätsvorschriften auf Drogenkonsumentendelikte

Das Forschungsprojekt stellt eine rechtsvergleichende Analyse des staatsanwaltschaftlichen Erledigungsverhaltens bei Drogenkonsumentendelikten dar. Insbesondere die Einführung des § 31 a BtMG im Jahr 1992 eröffnete der Staatsanwaltschaft weitreichende Kompetenzen der folgenlosen Verfahrenseinstellun...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Schäfer, Carsten 1972- (Autor)
Otros Autores: Paoli, Letizia 1966- (Contribuidor) ; Grundies, Volker
Tipo de documento: Electrónico Libro
Lenguaje:Alemán
Publicado: Berlin Duncker & Humblot [2005]
Freiburg i. Br. Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht [2005]
En: Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (Band K 130)
Año: 2005
Acceso en línea: Volltext (kostenfrei)
Volltext (kostenfrei)
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Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Palabras clave:
Parallel Edition:No electrónico
Descripción
Sumario:Das Forschungsprojekt stellt eine rechtsvergleichende Analyse des staatsanwaltschaftlichen Erledigungsverhaltens bei Drogenkonsumentendelikten dar. Insbesondere die Einführung des § 31 a BtMG im Jahr 1992 eröffnete der Staatsanwaltschaft weitreichende Kompetenzen der folgenlosen Verfahrenseinstellung beim Umgang mit geringen Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum. 1994 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner "Cannabis-Entscheidung" die Kriterien zur Anwendung des § 31 a BtMG konkretisiert und gleichzeitig eine im Wesentlichen gleichmäßige Rechtsanwendungspraxis der Vorschrift in den Bundesländern gefordert. Die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durchgeführte Analyse von über 2000 staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten sowie einer umfangreichen Expertenbefragung unter Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden in insgesamt sechs Bundesländern hat ergeben, dass die Umsetzung dieser Erfordernisse erst in Teilbereichen verwirklicht ist. Hingegen scheint das gesetzgeberische Ziel, eine Entlastung der Strafverfolgungsbehörde zu gewährleisten, weitgehend erreicht.
Descripción Física:1 Online-Ressource (XI, 447 Seiten), Diagramme
DOI:10.30709/978-3-86113-075-8