Wer hat aus meinem Becherchen getrunken?
Bei einer Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge ist der erforderliche spezifische Gefahrzusammenhang regelmäßig – soweit nicht allgemeine Gründe für einen Ausschluss der Zurechenbarkeit der schweren Folge eingreifen – gegeben, wenn der Garant in einer vorwerfbaren Weise den lebensgefährl...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2017
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In: |
Juristische Arbeitsblätter
Jahr: 2017, Band: 49, Heft: 3, Seiten: 228-231 |
Journals Online & Print: | |
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Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Bei einer Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge ist der erforderliche spezifische Gefahrzusammenhang regelmäßig – soweit nicht allgemeine Gründe für einen Ausschluss der Zurechenbarkeit der schweren Folge eingreifen – gegeben, wenn der Garant in einer vorwerfbaren Weise den lebensgefährlichen Zustand herbeigeführt hat, aufgrund dessen der Tod der zu schützenden Person eintritt. |
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ISSN: | 0720-6356 |