Wer hat aus meinem Becherchen getrunken?
Bei einer Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge ist der erforderliche spezifische Gefahrzusammenhang regelmäßig – soweit nicht allgemeine Gründe für einen Ausschluss der Zurechenbarkeit der schweren Folge eingreifen – gegeben, wenn der Garant in einer vorwerfbaren Weise den lebensgefährl...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Published: |
2017
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In: |
Juristische Arbeitsblätter
Year: 2017, Volume: 49, Issue: 3, Pages: 228-231 |
Journals Online & Print: | |
Check availability: | HBZ Gateway |
Keywords: |
Summary: | Bei einer Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge ist der erforderliche spezifische Gefahrzusammenhang regelmäßig – soweit nicht allgemeine Gründe für einen Ausschluss der Zurechenbarkeit der schweren Folge eingreifen – gegeben, wenn der Garant in einer vorwerfbaren Weise den lebensgefährlichen Zustand herbeigeführt hat, aufgrund dessen der Tod der zu schützenden Person eintritt. |
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ISSN: | 0720-6356 |