Betrogen, aber trotzdem irgendwie einverstanden
Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht. (Leitsatz)
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: |
Jäger, Christian
(VerfasserIn)
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Medienart: | Druck
Aufsatz
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Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2019
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In: |
Juristische Arbeitsblätter
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Journals Online & Print: | |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway
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Schlagwörter: | |