Betrogen, aber trotzdem irgendwie einverstanden

Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht. (Leitsatz)

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Jäger, Christian (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2019
In: Juristische Arbeitsblätter
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht. (Leitsatz)
ISSN:0720-6356