Umgang mit Btm zum Zweck der Eigenbehandlung

Der unerlaubte Umgang mit Btm zum Zweck der Eigenbehandlung ist regelmäßig nicht i.S.d. § 34 StGB erforderlich, wenn die Lösung der Konfliktlage zwischen dem Erhaltungsgut und dem Eingriffsgut innerhalb des Rechtsregimes des Btm-Rechts gefunden werden kann, weil die Möglichkeit einer Erlaubnis des E...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Teuter, Leo (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2019
In: Strafverteidiger
Jahr: 2019, Band: 39, Heft: 5, Seiten: 344-346
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