In den Tod getrieben: §§ STGB § 238 STGB § 238 Absatz III, STGB § 18 StGB: Nachstellung mit Todesfolge auch bei Suizid, wenn dieser durch Nachstellung motiviert ist

Führt das Opfer einer Nachstellung den tödlichen Erfolg im Sinne des § STGB § 238 STGB § 238 Absatz III StGB durch ein selbstschädigendes Verhalten (Suizid) herbei, ist der tatbestandsspezifische Zusammenhang zwischen Grunddelikt und tödlichem Erfolg bereits dann zu bejahen, wenn das Verhalten des O...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Kudlich, Hans (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2018
In: Juristische Arbeitsblätter
Jahr: 2017, Band: 49, Heft: 9, Seiten: 712-714
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Beschreibung
Zusammenfassung:Führt das Opfer einer Nachstellung den tödlichen Erfolg im Sinne des § STGB § 238 STGB § 238 Absatz III StGB durch ein selbstschädigendes Verhalten (Suizid) herbei, ist der tatbestandsspezifische Zusammenhang zwischen Grunddelikt und tödlichem Erfolg bereits dann zu bejahen, wenn das Verhalten des Opfers motivational auf die Verwirklichung des Grundtatbestandes zurückzuführen ist und diese Motivation für sein selbstschädigendes Verhalten handlungsleitend war. (Leitsatz des Gerichts)
ISSN:0720-6356