Wenn die Sparkasse zum Selbstbedienungsladen wird

Eine räuberische Erpressung und – mangels Wegnahme – kein Raub liegt vor, wenn eine Person, die nach Eingabe der PIN gerade Geld an einem Geldautomaten abheben will, vom Täter weggestoßen wird und sich dieser dann durch Drücken des Auszahlungsbetrages das Geld verschafft. In dem Wegstoßen ist ein er...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Jäger, Christian (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2018
En: Juristische Arbeitsblätter
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Gargar...
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Sumario:Eine räuberische Erpressung und – mangels Wegnahme – kein Raub liegt vor, wenn eine Person, die nach Eingabe der PIN gerade Geld an einem Geldautomaten abheben will, vom Täter weggestoßen wird und sich dieser dann durch Drücken des Auszahlungsbetrages das Geld verschafft. In dem Wegstoßen ist ein erpressungsbegründender Zwang zu erblicken, die Eingabe des Auszahlungsbetrages und die Herausnahme des dem Berechtigten von der Bank zur Übereignung angebotenen Geldbetrages zu dulden.
ISSN:0720-6356