Der Transplantationsskandal: moralisch verwerflich, aber straflos?
Bei der Übermittlung unrichtiger Gesundheitsdaten an Eurotransplant ist ein bedingter Tötungs- oder Körperverletzungsvorsatz des handelnden Arztes abzulehnen, sofern dieser nicht in der Vorstellung handelt, dass die benachteiligten Patienten auf der Warteliste bei ordnungsgemäßem Verlauf und Übertra...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Published: |
2017
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In: |
Juristische Arbeitsblätter
Year: 2017, Volume: 49, Issue: 11, Pages: 873-875 |
Journals Online & Print: | |
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Keywords: |
Summary: | Bei der Übermittlung unrichtiger Gesundheitsdaten an Eurotransplant ist ein bedingter Tötungs- oder Körperverletzungsvorsatz des handelnden Arztes abzulehnen, sofern dieser nicht in der Vorstellung handelt, dass die benachteiligten Patienten auf der Warteliste bei ordnungsgemäßem Verlauf und Übertragung der konkret allozierten Leber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überleben und ohne die Transplantation versterben (Totschlag) bzw. eine Verschlimmerung oder Verlängerung ihrer Leiden (Körperverletzung) erfahren. |
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ISSN: | 0720-6356 |