Fern-, Fort- und Frühwirkung von Beweisverwertungsverboten im Strafprozess
Das Thema der Beweisverwertungsverbote zählt zu den Klassikern bei Prüfungen im Strafverfahrensrecht. Das gilt für das erste und zweite Staatsexamen ebenso wie für die juristische Universitätsprüfung. Mitunter stellt sich dann auch die Frage nach der Reichweite eines Beweisverwertungsverbots. Denn e...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Elektronisch Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2017
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In: |
Jura
Jahr: 2017, Band: 39, Heft: 1, Seiten: 16-25 |
Online-Zugang: |
Volltext (Verlag) |
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Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Das Thema der Beweisverwertungsverbote zählt zu den Klassikern bei Prüfungen im Strafverfahrensrecht. Das gilt für das erste und zweite Staatsexamen ebenso wie für die juristische Universitätsprüfung. Mitunter stellt sich dann auch die Frage nach der Reichweite eines Beweisverwertungsverbots. Denn es ist denkbar, dass sich ein Verwertungsverbot auch noch auf weitere Beweismittel erstreckt, deren Gewinnung mit dem inkriminierten Beweis in einem Zusammenhang steht. Das Verwertungsverbot kann in diesen Fällen je nach Konstellation eine Fern-, Fort- oder Frühwirkung entfalten. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch sehr umstritten. Im Folgenden soll versucht werden, die wichtigsten Fallgruppen und Argumente im Zusammenhang darzustellen. |
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ISSN: | 1612-7021 |
DOI: | 10.1515/jura-2017-0004 |