Der »omnimodo facturus« – und das, was man in jedem Fall dazu wissen muss!

Der lateinische Begriff »omnimodo facturus« lässt sich in etwa übersetzen als »auf jeden Fall machen werdend«. Als Fachterminus im Allgemeinen Teil des Strafrechts spricht man vom omnimodo facturus, um denjenigen zu bezeichnen, der auf jeden Fall eine Tat begehen wird und daher zu dieser nicht anges...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Satzger, Helmut 1966- (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Englisch
Veröffentlicht: 2017
In: Jura
Jahr: 2017, Band: 40, Heft: 10, Seiten: 1169-1182
Online-Zugang: Volltext (Verlag)
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