(K)ein Selfie in der Wahlkabine: das Wahlgeheimnis und sein strafrechtlicher Schutz
Bei der Wahl des US-Präsidenten im November 2016 posteten einige Amerikaner Selfies mit ausgefülltem Stimmzettel aus der Wahlkabine. Prominente Fälle waren der Sohn des US-Präsidenten, Eric Trump, sowie der Popsänger Justin Timberlake. Um das Wahlgeheimnis bei der Bundestagswahl zu schützen, verbot...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Elektronisch Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2018
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In: |
Jura
Jahr: 2018, Band: 40, Heft: 1, Seiten: 29-34 |
Online Zugang: |
Volltext (Verlag) |
Journals Online & Print: | |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Bei der Wahl des US-Präsidenten im November 2016 posteten einige Amerikaner Selfies mit ausgefülltem Stimmzettel aus der Wahlkabine. Prominente Fälle waren der Sohn des US-Präsidenten, Eric Trump, sowie der Popsänger Justin Timberlake. Um das Wahlgeheimnis bei der Bundestagswahl zu schützen, verbot das Bundesinnenministerium daraufhin Foto- und Filmaufnahmen in der Wahlkabine. Dies nimmt der folgende Beitrag zum Anlass, das Wahlgeheimnis und seinen strafrechtlichen Schutz darzustellen. |
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ISSN: | 1612-7021 |
DOI: | 10.1515/jura-2018-0005 |