Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes
Den Vertragsarzt einer Krankenkasse trifft dieser gegenüber eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinn des § 266 Abs. 1 StGB, die ihm zumindest gebietet, Heilmittel nicht ohne jegliche medizinische Indikation in der Kenntnis zu verordnen, dass die verordneten Leistungen nicht erbracht, aber gegenüber d...
| VerfasserInnen: | ; |
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| Medienart: | Druck Aufsatz |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
2018
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| In: |
Strafverteidiger
Jahr: 2018, Band: 38, Heft: 5, Seiten: 291-300 |
| Journals Online & Print: | |
| Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
| Schlagwörter: |
| Zusammenfassung: | Den Vertragsarzt einer Krankenkasse trifft dieser gegenüber eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinn des § 266 Abs. 1 StGB, die ihm zumindest gebietet, Heilmittel nicht ohne jegliche medizinische Indikation in der Kenntnis zu verordnen, dass die verordneten Leistungen nicht erbracht, aber gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden sollen. |
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| ISSN: | 0720-1605 |
