Verfolgungsverjährung bei Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Werden Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in der Form begangen, dass der Bestechende zunächst den Vorteil gewährt und der Bestochene sodann die im Wettbewerb unlauter bevorzugende Handlung vornimmt, so sind beide Taten beendet und beginnt damit die Frist für deren Verfolgungsv...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Dann, Matthias (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2018
En: Strafverteidiger
Año: 2018, Volumen: 38, Número: 1, Páginas: 22-27
Journals Online & Print:
Gargar...
Disponibilidad en Tübingen:Disponible en Tübingen.
IFK: In: Z 107
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Palabras clave:
Descripción
Sumario:Werden Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in der Form begangen, dass der Bestechende zunächst den Vorteil gewährt und der Bestochene sodann die im Wettbewerb unlauter bevorzugende Handlung vornimmt, so sind beide Taten beendet und beginnt damit die Frist für deren Verfolgungsverjährung zu laufen, wenn diese Handlung vollständig abgeschlossen ist.
ISSN:0720-1605