Erforderlichkeit der Anwesenheit des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung
Der Begriff der »Erforderlichkeit« in § 329 Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 S. 1 StPO ist mit Blick auf die Gesetzesgenese einerseits und zwingende verfassungsrechtliche Maßgaben andererseits weit auszulegen. Die Anwesenheit des Angeklagten ist stets erforderlich, wenn die Aufklärung irgendeines für die Schu...
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| Medienart: | Druck Aufsatz |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
2018
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| In: |
Strafverteidiger
Jahr: 2018, Band: 38, Heft: 3, Seiten: 145-148 |
| Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
| Schlagwörter: |
| Zusammenfassung: | Der Begriff der »Erforderlichkeit« in § 329 Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 S. 1 StPO ist mit Blick auf die Gesetzesgenese einerseits und zwingende verfassungsrechtliche Maßgaben andererseits weit auszulegen. Die Anwesenheit des Angeklagten ist stets erforderlich, wenn die Aufklärung irgendeines für die Schuld- und Straffrage bedeutsamen Umstandes in Rede steht. |
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| ISSN: | 0720-1605 |
