Hausfriedensbruch: Rechtfertigung des Eindringens in eine Tierzuchtanlage zur Aufdeckung von Verstößen gegen Tierschutzrecht$h

Tiere sind als »ein anderer« i.S.d. § 32 Abs. 2 StGB und damit als nothilfefähig anzusehen; der Tierschutz ist ein notstandsfähiges Rechtsgut. Das Eindringen in eine Tierzuchtanlage zur Aufdeckung von Verstößen gegen Tierschutzrecht (hier: durch Anfertigung von Filmaufnahmen zur Information der Öffe...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Keller, Alexander (VerfasserIn)
Beteiligte: Zetsche, Thorsten
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2018
In: Strafverteidiger
Jahr: 2018, Band: 38, Heft: 6, Seiten: 335-339
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 107
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