Auslieferung: Grundsatz der Spezialität und Rechtsschutz

Der im Auslieferungsrecht geltende Grundsatz der Spezialität gehört zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts; deutsche Gerichte sind daher gem. Art. 25 GG verpflichtet, zu prüfen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden und Gerichte des ersuchenden Staates tatsächlich gewährleistet...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Mansdörfer, Marco 1975- (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch/Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2018
In: Strafverteidiger
Jahr: 2018, Band: 38, Heft: 9, Seiten: 583-584
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der im Auslieferungsrecht geltende Grundsatz der Spezialität gehört zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts; deutsche Gerichte sind daher gem. Art. 25 GG verpflichtet, zu prüfen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden und Gerichte des ersuchenden Staates tatsächlich gewährleistet ist.
ISSN:0720-1605