Die Bestimmung der Tagessatzhöhe für am Existenzminimum lebende Verurteilte: am Beispiel von Leistungsempfängern des Arbeitslosengeldes II

Ein in der obergerichtlichen Rechtsprechung immer wieder auftauchendes Problem stellt die Bestimmung der Tagessatzhöhe dar. Dies gilt umso mehr für diejenigen Sachverhalte, in denen das Strafverfahren gegen am Existenzminimum lebende Personen geführt wird.1 Dies liegt im Wesentlichen daran, dass bis...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Buchholz, Momme (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2019
In: Strafverteidiger
Jahr: 2019, Band: 39, Heft: 7, Seiten: 500-504
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 107
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Zusammenfassung:Ein in der obergerichtlichen Rechtsprechung immer wieder auftauchendes Problem stellt die Bestimmung der Tagessatzhöhe dar. Dies gilt umso mehr für diejenigen Sachverhalte, in denen das Strafverfahren gegen am Existenzminimum lebende Personen geführt wird.1 Dies liegt im Wesentlichen daran, dass bislang weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur konkrete Leitlinien der Ausübung des tatrichterlichen Ermessens im Rahmen des § 40 Abs. 2 S. 2 StGB gefunden wurden. Nach einer kurzen Grundlegung der Bestimmung der Tagessatzhöhe soll im Folgenden anhand sozialrechtlicher Vorschriften ein Vorschlag unterbreitet werden.
ISSN:0720-1605