Defizite der Wiederaufnahme in Strafsachen: Bestandsaufnahme und Reformvorschläge auf der Grundlage einer empirischen Untersuchung

Die Korrektur eines strafrechtlichen Fehlurteils obliegt mit den §§ 359 ff. StPO dem Wiederaufnahmerecht, das das Instrument zur Korrektur rechtskräftiger Entscheidungen und Herbeiführung materieller Gerechtigkeit sein soll. Der durch die Rechtskraft eingetretene Rechtsfrieden solle nur dann durchbr...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Arnemann, Carolin (VerfasserIn)
Körperschaft: Universität Augsburg (Grad-verleihende Institution)
Medienart: Elektronisch Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Berlin Duncker & Humblot [2019]
In: Schriften zum Strafrecht (Band 341)
Jahr: 2019
Online-Zugang: Volltext (Verlag)
Volltext (lizenzpflichtig)
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Parallele Ausgabe:Nicht-Elektronisch