§ 353 d StGB - Vorstellung einer strafrechtlichen "Dunkelnorm"

Im September 2018 wurden zwei ausländische Beschuldigte wegen des Vorwurfs des Totschlags in Chemnitz in Untersuchungshaft genommen. Wenig später veröffentlichten mehrere Personen aus dem rechten bzw. rechtsextremen Umfeld ein Foto eines Haftbefehls in sozialen Medien und in Blogs und riefen damit d...

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Bibliographic Details
Main Author: Ladiges, Manuel 1979- (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Published: 2019
In: Jura
Year: 2019, Volume: 41, Issue: 4, Pages: 368-373
Online Access: Volltext (Verlag)
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Description
Summary:Im September 2018 wurden zwei ausländische Beschuldigte wegen des Vorwurfs des Totschlags in Chemnitz in Untersuchungshaft genommen. Wenig später veröffentlichten mehrere Personen aus dem rechten bzw. rechtsextremen Umfeld ein Foto eines Haftbefehls in sozialen Medien und in Blogs und riefen damit die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan. Diese Vorfälle sind Anlass, die weitgehend unbekannten Tatbestände in § 353 d vorzustellen, wobei ein Schwerpunkt auf dem Tatbestand nach Nr. 3 liegt. Diese sind potentiell relevant für jeden, der mit bestimmten nicht-öffentlichen Gerichtsverhandlungen oder amtlichen Dokumenten aus Strafverfahren zu tun hat
ISSN:1612-7021
DOI:10.1515/jura-2019-2088