Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren

Der Verletzte einer Straftat hat gemäß § 403 StPO die Möglichkeit, im Wege des Adhäsionsverfahrens vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten vor den Strafgerichten durchzusetzen. Dabei eröffnet das Adhäsionsverfahren dem Verletzten und dem Beschuldigten gemäß § 404 Abs. 5 S. 1 StPO das R...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Mitsching, Georg (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2019
In: Strafverteidiger
Jahr: 2019, Band: 39, Heft: 4, Seiten: 295-299
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 107
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