Wäre es für die Abgrenzung des Unrechtsbereichs der Tötungsdelikte von Vorteil, wenn die Menschenwürde zum strafrechtlich geschützten Rechtsgut des § [Paragraphen] 211 StGB werden würde?

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Knobloch, Ingrid (VerfasserIn)
Medienart: Druck Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 1990
In:Jahr: 1990
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Beschreibung
Beschreibung:G 3, L 9, 111 S.