APA (7th ed.) Citation

Knobloch, I. (1990). Wäre es für die Abgrenzung des Unrechtsbereichs der Tötungsdelikte von Vorteil, wenn die Menschenwürde zum strafrechtlich geschützten Rechtsgut des § [Paragraphen] 211 StGB werden würde?

Chicago Style (17th ed.) Citation

Knobloch, Ingrid. Wäre Es Für Die Abgrenzung Des Unrechtsbereichs Der Tötungsdelikte Von Vorteil, Wenn Die Menschenwürde Zum Strafrechtlich Geschützten Rechtsgut Des § [Paragraphen] 211 StGB Werden Würde? 1990.

MLA (8th ed.) Citation

Knobloch, Ingrid. Wäre Es Für Die Abgrenzung Des Unrechtsbereichs Der Tötungsdelikte Von Vorteil, Wenn Die Menschenwürde Zum Strafrechtlich Geschützten Rechtsgut Des § [Paragraphen] 211 StGB Werden Würde? 1990.

Warning: These citations may not always be 100% accurate.