Verbot des assistierten Suizids in Österreich
In Österreich ist ein Recht, über die Umstände des eigenen Todes selbstverantwortlich bestimmen zu dürfen – ein „right to die“ –, weder auf verfassungsrechtlicher noch einfachgesetzlicher Ebene ausdrücklich verankert. Der österreichische Gesetzgeber verfolgt einen eher paternalistischen Ansatz in Be...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2016
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In: |
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
Jahr: 2016, Band: 128, Heft: 1, Seiten: 89-105 |
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Zusammenfassung: | In Österreich ist ein Recht, über die Umstände des eigenen Todes selbstverantwortlich bestimmen zu dürfen – ein „right to die“ –, weder auf verfassungsrechtlicher noch einfachgesetzlicher Ebene ausdrücklich verankert. Der österreichische Gesetzgeber verfolgt einen eher paternalistischen Ansatz in Bezug auf die Selbstbestimmung über den eigenen Tod. Dies zeigt sich an der strafrechtlichen Regelung zur „Mitwirkung am Selbstmord“ (§ 78 öStGB). Von politischer Seite, aus verschiedenen Lagern heraus, wurde zudem erst kürzlich der Ruf nach einem Verbot der Sterbehilfe auf Verfassungsebene laut. Wie weit ein solches Verbot gehen sollte, ob hierunter nur die aktive Hilfe zum Sterben fallen oder ob dieses weiter gefasst werden sollte, wurde jedoch nicht eindeutig ausgesprochen. Experten der vom Parlament zum Thema einberufenen Enquete-Kommission und auch Vertreter der nationalen Bioethikkommission sahen allerdings ein – insbesondere generelles – Verbot der Sterbehilfe im Verfassungsrang als sehr kritisch an. Daher wurde das Vorhaben, vorerst jedenfalls, nicht weiter verfolgt. |
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ISSN: | 0084-5310 |