Einziehung von an illegalen Autorennen beteiligten Mietfahrzeugen: (§ 315f StGB)

Erfreut vermeldete die Hauptstadtpresse im vergangenen November, es könne bald „einen Lamborghini sowie drei weitere extrem hochmotorisierte Sportwagen von Audi, Mercedes und Jaguar im Sonderangebot“ geben. Die PKW waren nach einem illegalen Autorennen in Berlin beschlagnahmt worden und sind zur Ei...

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Main Author: Niehaus, Holger (Author)
Format: Print Article
Language:German
Published: 2018
In: Deutsches Autorecht
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Summary:Erfreut vermeldete die Hauptstadtpresse im vergangenen November, es könne bald „einen Lamborghini sowie drei weitere extrem hochmotorisierte Sportwagen von Audi, Mercedes und Jaguar im Sonderangebot“ geben. Die PKW waren nach einem illegalen Autorennen in Berlin beschlagnahmt worden und sind zur Einziehung vorgesehen. Eine Besonderheit weist der Fall insoweit auf, als es sich bei einigen der Kfz um Mietfahrzeuge handelte, u. a. bei einem Audi mit mehr als 600 PS. Die Höchstgeschwindigkeit eines solchen Fahrzeugs liegt – je nach Ausstattung – zwischen 280 und 350 km/h, die Beschleunigung von 0 auf 100 km/h bei unter vier Sekunden. Tatsächlich haben die Mietwagenfirmen und insbesondere auch die beiden großen Carsharing-Anbieter in Deutschland derartige Fahrzeuge im Angebot und werben offensiv („proud to share“) mit der Verfügbarkeit etwa von getunten PKW der Marke Mercedes-AMG, deren „exklusive Ausstattung“ laut ausdrücklicher Mitteilung in den Angeboten bzw. der Bewerbung dieser Angebote u. a. darin bestehe, dass sie in 4,2 Sekunden von 0 auf 100 km/h beschleunigen. Berichtet wird in der Presse auch über Angebote in Gestalt von Gesamt-Paketen für solvente ausländische „Touristen“, in deren Heimat generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen, und die u. a. aus der Zurverfügungstellung eines hochmotorisierten Kfz zur „Nutzung“ auf deutschen Autobahnen bestehen. Der Vorgang wirft die Frage nach der Zulässigkeit und den Voraussetzungen einer Dritt-Einziehung von Mietfahrzeugen, die an illegalen Autorennen beteiligt waren, auf.
ISSN:0012-1231