Einziehung und Verfall. Oder: Verbrechen darf sich nicht lohnen
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wurden eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten geschaffen, die der Abschöpfung unrechtmäßig erworbenen Vermögenszuwachses dienen. Insbesondere durch Anordnung des Verfalls (und damit Übergang auf den Staat dessen, was Täter oder Teilneh...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Published: |
2000
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In: |
Kriminalistik
Year: 2000, Volume: 54, Issue: 7, Pages: 483-486 |
Journals Online & Print: | |
Availability in Tübingen: | Present in Tübingen. IFK: In: Z 9 |
Check availability: | HBZ Gateway |
Keywords: |
Summary: | Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wurden eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten geschaffen, die der Abschöpfung unrechtmäßig erworbenen Vermögenszuwachses dienen. Insbesondere durch Anordnung des Verfalls (und damit Übergang auf den Staat dessen, was Täter oder Teilnehmer an einer rechtswidrigen Tat für diese oder aus ihr erlangt haben) und durch Einziehung bestimmter Tatgegenstände (und damit deren Übergang auf den Staat) soll erreicht werden, dass Verbrechen sich nicht lohnen. Die teilweise komplizierten Vorschriften, die in der Praxis erst zögernd angewendet werden, erläutert der folgende Beitrag |
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ISSN: | 0023-4699 |