Nochmals: Der Polygraph als Beweismittel. Polnischer Lügendetektor schützt deutschen Staatsbürger

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. 4. 1998 (2 BvR 1827/97) erneut bekräftigt, dass der Einsatz von Polygraphen im Strafprozess eine Verletzung der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts (Art. 1, 2 GG) darstellt. Der Bundesgerichtshof geht in seinem Urteil vom 17. 12. 19...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Jaworski, Ryszard (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2000
In: Kriminalistik
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 9
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. 4. 1998 (2 BvR 1827/97) erneut bekräftigt, dass der Einsatz von Polygraphen im Strafprozess eine Verletzung der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts (Art. 1, 2 GG) darstellt. Der Bundesgerichtshof geht in seinem Urteil vom 17. 12. 1998 (1 StR 156/98) noch einen Schritt weiter und klassifiziert den Lügendetektor als "völlig ungeeignetes Beweismittel". Dieser Beurteilung widerspricht der Autor des folgenden Beitrags mit der Darstellung eines praktischen Falles in einem polnischen Strafverfahren
ISSN:0023-4699