Außerdienstliches Wissen von Polizeibeamten und Legalitätsprinzip. Zur Verfolgungspflicht bei privat erlangter Kenntnis von Straftaten
Nach herrschender Meinung sind an das Legalitätsprinzip gebundene Polizeibeamte im Falle außerdienstlich erlangter Kenntnis nur bei schweren, die Öffentlichkeit besonders berührenden Straftaten zum Einschreiten und zur Anzeigeerstattung verpflichtet. Aber auch hier steckt der Teufel im Detail, zumal...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2001
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In: |
Kriminalistik
Jahr: 2001, Band: 55, Heft: 6, Seiten: 430-434 |
Journals Online & Print: | |
Bestand in Tübingen: | In Tübingen vorhanden. IFK: In: Z 9 |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Nach herrschender Meinung sind an das Legalitätsprinzip gebundene Polizeibeamte im Falle außerdienstlich erlangter Kenntnis nur bei schweren, die Öffentlichkeit besonders berührenden Straftaten zum Einschreiten und zur Anzeigeerstattung verpflichtet. Aber auch hier steckt der Teufel im Detail, zumal es der Rechtsprechung bisher nicht gelungen ist, eine eindeutige Linie zu finden. So sind Missdeutungen und Konflikte vorprogrammiert. Mit dem folgenden Beitrag versucht der Autor, eine sicher einschätzbare Grenzlinie zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit zu ziehen |
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ISSN: | 0023-4699 |